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Liebe Webmisstressen und Webmaster

image Rechtliches

Liebe Webmisstressen und Webmaster, diese Doku soll Ihnen den Einstieg ins Adult-Business erleichtern und Ihnen Tipps für die ersten Schritte in diesem Bereich geben. Die Dokumentation richtet sich in erster Linie an diejenigen, die noch nie etwas mit Partnerprogrammen im Internet zu tun haben und natürlich auch an alle, die Partnercash mit all seinen Möglichkeiten kennen lernen möchten. Gerade zum Anfang kommen sehr viele Informationen auf einen angehenden Webmaster zu. Damit Sie sich in Ruhe und auch zielorientiert in diesen neuen Bereich einarbeiten können, haben wir die Starthilfe in 4 Bereiche unterteilt. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und Umsetzen der Anregungen, die wir Ihnen im Laufe dieser kleinen Dokumentation geben. :)

Rechtliche Basics

Wer zum ersten Mal eine Website ins Internet stellt, hat meist noch wenig von den Gesetzen und
Vorschriften gehört, die man zu beachten hat. Ob Impressumspflicht oder auch Jugendschutz §8211; die
rechtlichen Basics sollte man sich aneignen, bevor man die Website online stellt. Ansonsten kann
man schnell mit Abmahnungen oder Strafverfahren rechnen, die teuer werden können.

Auch gilt es zu beachten, dass die rechtlichen Anforderungen von Land zu Land unterschiedlich sind.
Wer eine Website betreibt, muss sich daher nach den Gesetzen des Landes richten, in dem er lebt
bzw. in dem seine Firma ihren Sitz hat. Im Folgenden finden Sie eine kleine Zusammenfassung über
die notwendigen Angaben und Jugendschutz-Mechanismen für den deutschsprachigen Raum.

Das eigene Impressum

Ein Impressum gibt Auskunft darüber, wer Inhaber und somit direkter Ansprechpartner einer Domain
ist. Auf diese Weise erhält der Hilfesuchende auf einen Blick Auskunft darüber, an wen er sich bei
Problemen mit einer Webseite wenden muss. Das Impressum ist in Deutschland, Österreich und der
Schweiz notwendig.

Ein solches Impressum benütigt jeder, der geschäftsmäßig tätig ist und es sollte auf jeder Seite gut
sichtbar angebracht bzw. verlinkt sein. Man sollte bei der Verlinkung darauf achten, dass das
Impressum mit jedem Browser und ohne irgendwelche Plugins (z.B.: bei verlinken mit einem Java-
Link) zu öffnen ist. Sie müssen in jedem Fall ein eigenes Impressum haben, die Verlinkung auf
Impressen des jeweiligen Partnerprogrammen,das sie bewerben ist aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt.

Doch was gehört überhaupt in so ein Impressum? Zunächst einmal gehört dort der Name der Firma
inkl. der Rechtsform z.B. GmbH oder GbR hinein. Weiterhin der Name des Domaininhabers mit einer
ladungsfähigen Anschrift (keine Postfachadresse). Ebenso gehört auch eine Telefonnummer und EMail
Adresse dazu. Bei der Telefonnummer kann es auch eine Mehrwert-Rufnummer sein, hierbei
aber keinesfalls die gut lesbare Angabe des Minuten-Preises vergessen.

Sofern Ihre Firma in ein Handelsregister oder ähnliches eingetragen ist, muss auch die Nummer des
Eintrages genannt werden. Sofern vorhanden, gehört auch die Umsatzsteuer-ID zu den notwendigen
Angaben.

Der Jugendschutzbeauftragte

Für den Erotikbereich und Seiten mit jugendgefährdenden Inhalten muss in Deutschland zusätzlich
noch ein Jugendschutzbeauftragter (JSB) benannt werden. Ein Jugendschutzbeauftragter hat zwei
wichtige Aufgaben:

1) Beratung des Webmasters.
Der JSB berät den Webmaster in allen Jugendschutz relevanten Fragen. Er muss somit zwischen
jugendgefährdenden und jugendfreien Inhalten unterscheiden können.

2) Ansprechpartner für Kunden.
Der JSB steht den Besuchern Ihrer Seite als Ansprechpartner für Jugendschutz-Angelegenheiten zur
Verfügung. Er muss somit in der Lage sein, kompetente Auskünfte zum Thema Jugendschutz geben
zu können.

Eine Nennung des Jugendschutzbeauftragten im Impressum ist derzeit für Deutsche noch nicht
zwingend erforderlich, er sollte aber, um ärger zu vermeiden, dort benannt werden. Die Nennung mit
Namen und einer E-Mail Adresse ist hierbei ausreichend. In jedem Fall sollte aber der JSB vor der
Veröffentlichung einer Seite zumindest intern benannt werden.

Stellt sich jetzt die Frage: "Woher bekomme ich überhaupt einen Jugendschutzbeauftragten?".

Sofern Sie ein Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern haben, können Sie einen Ihrer Mitarbeiter
damit beauftragen. Das sollte aber gesondert im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Sie dürfen
keinesfalls sich selber als Jugendschutzbeauftragten einsetzen.

Sollten Sie als Einzelunternehmer tätig sein und über keine weiteren Angestellten verfügen, können
Sie einen externen Dienstleister oder Rechtsanwalt damit beauftragen. Eine günstige Möglichkeit
einen externen Jugendschutzbeauftragten zu bekommen, ist das Angebot „Der-
Jugendschutzbeauftragte“ (http://www.der-jugendschutzbeauftragte.de)

Für weitere Informationen zum Thema Jugendschutzbeauftragter, Jugendschutz, Impressumspflicht,
usw. können Sie sich einmal auf der Seite http://www.ivew.de umsehen. Der Verein ist zwar nicht
mehr aktiv, jedoch hält er noch ein Portal mit vielen Infos bereit.

Jugendschutzgesetz

Das deutsche Jugendschutzgesetz ist ein sehr heißes Eisen für Webmaster und es sind in
einschlägigen Webmasterforen heftige Diskussionen zu dem Thema geführt worden. Durch die
schwammige Auslegung des Gesetzes ist eine eindeutige Bestimmung ob jugendgefährdend oder
nicht schwer zu sagen.

Im Allgemeinen gilt für den "offenen Bereich" aber das folgende:
- Keine sichtbaren, eindeutigen sexuellen Handlungen
- Bei der Frau dürfen die inneren Schamlippen nicht erkennbar sein
- Der Penis des Mannes darf nicht über einen Winkel von 45% vom Körper abstehen
- Keine Tierpornographie (auch nicht im geschlossenen Bereich!)
- Keine Kinderpornographie (auch nicht im geschlossenen Bereich!)

Auf der sicheren Seite ist man also, wenn man lieber einmal zuviel Bilder und Texte zensiert als
unnötigen Ärger mit den Behörden zu riskieren.
(http://www.jugendschutz.net)

Jugendschutzsysteme (AVS)
Während es in vielen Ländern, wie auch in Österreich und der Schweiz, ausreicht, eine einfache
Altersabfrage (Bist Du 18? Ja oder Nein) vor Hardcore-Inhalten zu platzieren, fordert Deutschland
Jugendschutz- bzw. so genannte Altersverifikationssysteme (AVS).

In den deutschen Gesetzen wird immer wieder von technischen Vorkehrungen gesprochen, die
Jugendlichen das Betreten eines erotischen Angebots unmöglich machen sollen. Solche technischen
Vorkehrungen gibt es schon lange. Diese Altersverifikationssystem (AVS) haben verschiedene
Mechanismen dazu verwendet, Jugendliche auszusperren. Mit dem Inkrafttreten des JMStV waren
diese AVS aber nicht mehr ausreichend, man forderte höhere Hürden.

Noch vor einigen Jahren beruhten die Altersprüfsysteme weitestgehend auf der
Personalausweisroutine. Dabei wurde vor Betreten des Hardcore-Bereiches die Nummer des
Personalausweises abgefragt. Anhand einer Prüfsumme, die sich aus der Nummer ergab, konnte
dann festgestellt werden, wer über 18 Jahre alt war und wer nicht. Das funktionierte soweit auch recht
gut.

Später wurden diese Systeme als nicht sicher eingestuft, da sich jedes Kind den Personalausweis von
den Eltern nehmen kann oder im Internet auf Tools zurückgreifen könnte, die eben solche Nummer
ausgaben. Auch eine zusätzliche Hürde in Form eines Bezahlvorgangs wurde nicht als ausreichend
anerkannt. Frühere Systeme, die vor allem auf dieser Prüfroutine beruhten, waren vor allem Über 18
und X-Check.

Aufgrund der wachsenden Anforderungen und der Vorgabe, AVS von der Kommission für
Jugendmedienschutz (KJM) prüfen zu lassen, wurden neue Systeme entwickelt. So wurde das Alter
von Kunden zum Beispiel mittels des Post-Ident-Verfahrens geprüft und zusätzliche Hardware wurde
eingesetzt. In der Praxis sieht das so aus, dass der Kunde sich anmeldet und ein Dokument von der
Post eigenhändig entgegennimmt. Bevor das geschieht, muss er dem Postboten allerdings noch
seinen Personalausweis zeigen und somit bestätigen, dass er wirklich volljährig ist. Ist das alles
geschehen, bekommt der Anbieter des AVS Bescheid und verschickt die Hardware (USB-Stick) sowie
die PIN. Alles in allem nimmt das Verfahren mehrere Tage in Anspruch. Da dieses System nicht nur
aufwendig ist, sondern auch Kosten verursacht, kann es für den Kunden nicht kostenlos zur
Verfügung gestellt werden.

Jugendschutzsysteme

Es gibt derzeit u.a. folgende Jugendschutzsysteme: Check2go, Ueber18, Control2000, AVSkeyFREE und X-Check. Wenn Du möglichst vielen Besuchern Zugang zu Deinem Hardcore Bereich geben möchtest, ist es ratsam, mehrere oder gleich alle genannten AVS einzusetzen.

 

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