Das deutsche Jugendschutzgesetz ist ein sehr heißes Eisen für Webmaster und es sind in
einschlägigen Webmasterforen heftige Diskussionen zu dem Thema geführt worden. Durch die
schwammige Auslegung des Gesetzes ist eine eindeutige Bestimmung ob jugendgefährdend oder
nicht schwer zu sagen.
Im Allgemeinen gilt für den "offenen Bereich" aber das folgende:
- Keine sichtbaren, eindeutigen sexuellen Handlungen
- Bei der Frau dürfen die inneren Schamlippen nicht erkennbar sein
- Der Penis des Mannes darf nicht über einen Winkel von 45% vom Körper abstehen
- Keine Tierpornographie (auch nicht im geschlossenen Bereich!)
- Keine Kinderpornographie (auch nicht im geschlossenen Bereich!)
Auf der sicheren Seite ist man also, wenn man lieber einmal zuviel Bilder und Texte zensiert als
unnötigen Ärger mit den Behörden zu riskieren.
(
http://www.jugendschutz.net)
Jugendschutzsysteme (AVS)
Während es in vielen Ländern, wie auch in Österreich und der Schweiz, ausreicht, eine einfache
Altersabfrage (Bist Du 18? Ja oder Nein) vor Hardcore-Inhalten zu platzieren, fordert Deutschland
Jugendschutz- bzw. so genannte Altersverifikationssysteme (AVS).
In den deutschen Gesetzen wird immer wieder von technischen Vorkehrungen gesprochen, die
Jugendlichen das Betreten eines erotischen Angebots unmöglich machen sollen. Solche technischen
Vorkehrungen gibt es schon lange. Diese Altersverifikationssystem (AVS) haben verschiedene
Mechanismen dazu verwendet, Jugendliche auszusperren. Mit dem Inkrafttreten des JMStV waren
diese AVS aber nicht mehr ausreichend, man forderte höhere Hürden.
Noch vor einigen Jahren beruhten die Altersprüfsysteme weitestgehend auf der
Personalausweisroutine. Dabei wurde vor Betreten des Hardcore-Bereiches die Nummer des
Personalausweises abgefragt. Anhand einer Prüfsumme, die sich aus der Nummer ergab, konnte
dann festgestellt werden, wer über 18 Jahre alt war und wer nicht. Das funktionierte soweit auch recht
gut.
Später wurden diese Systeme als nicht sicher eingestuft, da sich jedes Kind den Personalausweis von
den Eltern nehmen kann oder im Internet auf Tools zurückgreifen könnte, die eben solche Nummer
ausgaben. Auch eine zusätzliche Hürde in Form eines Bezahlvorgangs wurde nicht als ausreichend
anerkannt. Frühere Systeme, die vor allem auf dieser Prüfroutine beruhten, waren vor allem Über 18
und X-Check.
Aufgrund der wachsenden Anforderungen und der Vorgabe, AVS von der Kommission für
Jugendmedienschutz (KJM) prüfen zu lassen, wurden neue Systeme entwickelt. So wurde das Alter
von Kunden zum Beispiel mittels des Post-Ident-Verfahrens geprüft und zusätzliche Hardware wurde
eingesetzt. In der Praxis sieht das so aus, dass der Kunde sich anmeldet und ein Dokument von der
Post eigenhändig entgegennimmt. Bevor das geschieht, muss er dem Postboten allerdings noch
seinen Personalausweis zeigen und somit bestätigen, dass er wirklich volljährig ist. Ist das alles
geschehen, bekommt der Anbieter des AVS Bescheid und verschickt die Hardware (USB-Stick) sowie
die PIN. Alles in allem nimmt das Verfahren mehrere Tage in Anspruch. Da dieses System nicht nur
aufwendig ist, sondern auch Kosten verursacht, kann es für den Kunden nicht kostenlos zur
Verfügung gestellt werden.
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